Herzlich Willkommen im
Zünd-idee Pyroshop ihr Großhandel für Silvesterfeuerwerk
!! Wir haben geöffnet !!
Aktuell verkaufen wir NUR an Personen mit Gewerbeschein (auch Kleingewerbe) für den Wiederverkauf. Abholung bzw. Abgabe erfolgt am 29.12. und 30.12. von 13-18 Uhr und am 31.12. von 10-14 Uhr in unserer Abholstation Rödgener Dorfstraße 28 in Rödgen.
Alle Bestellungen ohne Nachweis einer Gewerbeanmeldung können NICHT bearbeitet werden. Idealerweise beantragen Sie unser Kundenkarte um noch leichter bei uns einkaufen zu können. Hierzu einfach unser Formular ausfüllen und zusammen mit ihrer Gewerbeanmeldung uns zusenden an info@zuend-idee.de.
In Sachen-Anhalt besteht aktuell kein Feuerwerksverbot zu Silvester, lediglich wird davon abgeraten!!
-- Lagerbestand unter Vorbehalt --
Privatkunden können nur Artikel aus der Rubrik F1 erwerben. Wir haben kein Ladenverkauf dieses Jahr.

-- Ein Versand von Feuerwerk ist nicht mehr möglich. --
Bestellungen unter dem Jahr sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stadt oder Gemeinde möglich, je nach Lagerbestand.
Die Abgabe von Feuerwerk an Gewerbetreibende (ganzjährig) erfolgt für den Zweck des "Wiederverkaufs".
Sie benötigen ein Feuerwerk von Pyrotechniker ?
Sie benötigen ein Feuerwerk von Pyrotechniker für Ihre Veranstaltung, Geburtstag oder Hochzeit, möchten aber nicht selber zündeln? Kein Problem, gerne führen wir nach Ihren Wünschen ein Feuerwerk für Sie durch. Besuchen Sie uns hierzu auf unserer Homepage.
oder schreiben Sie uns eine Email an info@zuend-idee.de
Unser Beitrag zum Klimaschutz
Klimaschutz, CO² Ausstoß und Feinstaub ist in aller Munde, doch was tun? Auch dieser Frage haben wir uns gestellt. Gemeinsam mit einem starken Partner, haben wir unsere gesamten CO² Emmisonen für unser Unternehmen ermitteln lassen. Wir können unsere Emmisonen nicht weg zaubern, jedoch in Klimaprojekte die nach dem WWF Gold Standard zertifiziert sind investieren um so den CO² Ausstoß zu kompensieren. Für diesen Beitrag zum Klimaschutz wurden wir vom DIQP (Deutsches Institut für Qalitätsstandards und -prüfung e.V.) zertifiziert.

Hinweis
Die Verwendung von Feuerwerk der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) ist NUR am 31. Dezember bis zum 01. Januar gestattet. Der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) ist ebenso beschränkt. Die Verkaufszeit ist normalerweise vom 29. bis zum 31. Dezember. Außerhalb dieser Zeiträume können Ausnahmen vom Verkaufs- & Verwendungsverbot gemacht werden. Dafür ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung benötigen Sie als Nachweis und wir für die Auftragsabwicklung. Bitte lassen Sie uns eine Kopie zukommen.
Verfügbarkeiten: auf Lager - sofort
auf Anfrage - ausverkauft
Antrag für Ausnahmegenehmigung - T1 Verwendungszweck - Für Gewerbetreibende
Wir sind umgezogen.
Sie finden uns unter www.zuend-idee-pyroshop.de






