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Die Verwendung von Feuerwerk der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) ist NUR am 31. Dezember bis zum 01. Januar gestattet. Der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) ist ebenso beschränkt. Die Verkaufszeit ist normalerweise vom 29. bis zum 31. Dezember. Außerhalb dieser Zeiträume können Ausnahmen vom Verkaufs- & Verwendungsverbot gemacht werden. Dafür ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung benötigen Sie als Nachweis und wir für die Auftragsabwicklung. Bitte lassen Sie uns eine Kopie zukommen.

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Antrag für Ausnahmegenehmigung - T1 Verwendungszweck - Für Gewerbetreibende

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